Mitgliederversammlung muss die Neufassung bestätigen

Die Jugendordnung wurde überarbeitet und diese Neufassung wurde in der Jugendversammlung der VTG am 14.02.2015 verabschiedet.

Der Satzung gemäß (§ 9 Abs. 7) muss die Mitgliederversammlung die Jugendordnung bestätigen.

Die Ordnung ist hier einsehbar: Neufassung Jugendordnung 2015

Udo Peters                                      Julia Meyer
(1. Schriftführer)                             (designierte Jugendwartin)
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