Mitgliederversammlung muss die Neufassung bestätigen
Die Jugendordnung wurde überarbeitet und diese Neufassung wurde in der Jugendversammlung der VTG am 14.02.2015 verabschiedet.
Der Satzung gemäß (§ 9 Abs. 7) muss die Mitgliederversammlung die Jugendordnung bestätigen.
Die Ordnung ist hier einsehbar: Neufassung Jugendordnung 2015
Udo Peters Julia Meyer
(1. Schriftführer) (designierte Jugendwartin)