Informationen zur Historie des von der Sparkasse Vest Recklinghausen gestifteten Siegerpreises für das Lateinturnier der Hauptgruppe II A/S im Rahmen des Grün-Gold-Balls der VTG am 12. November 2011.

Die Vestische Tanzsport Gemeinschaft möchte die Erinnerung an die für viele ältere Vereinsmitglieder unvergessenen Grün-Gold-Bälle im früheren Städtischen Saalbau wach halten. Hier wurde die „Recklinghäuser Grubenlampe“ bereits in den 60er und 70er Jahren als Symbol der damaligen Bergbaustadt Recklinghausen („Zeche Recklinghausen“ – „Bergwerk General Blumenthal“ – „Zeche König-Ludwig“) von einem der beiden Vorvereine der VTG, dem „Tanzsportkreis Grün-Gold“ (TSK), kreiert.

In Hinblick auf das am 28. Oktober 2001 bezogene neue Tanzsportzentrum der VTG im ehemaligen Fördermaschinenhaus der früheren Zeche Recklinghausen II, zustande gekommen durch Vermittlung der ehemaligen Stadtsparkasse Recklinghausen, war es geradezu selbstverständlich, diese Tradition wieder aufleben zu lassen.

Der Begriff „Zeche“ (mittelhochdeutsch: Ordnung, Reihe), bezeichnete ursprünglich den Zusammenschluss mehrerer Personen zum Betreiben eines Bergwerks. Mit ihrer Einlage in die bergrechtliche Gewerkschaft bezahlten die Beteiligten die Zeche, was heute noch als umgangssprachlicher Ausdruck für das Bezahlen einer Rechnung verwendet wird. Der Begriff „Zeche“ wird vor allem für die Steinkohlenbergwerke im Ruhrgebiet synonym zu „Bergwerk“ benutzt, wo dem Namen des Bergwerks häufig das Wort „Zeche“ vorangestellt wird. In der allgemeinen Bedeutung dient der Begriff „Zeche“ grundsätzlich für das gesamte Bergwerkseigentum, also auch für Schächte und Stollen. Dagegen wird die Bezeichnung „Grube“ nur für das Bergwerkseigentum benutzt, dass der Gewinnung von Erzen und Mineralien dient.

Bei dem Siegerpreis handelt es sich um eine gefahrene Benzin-Sicherheitslampe des ehemals größten Grubenlampenherstellers der Welt, der Firma Friemann & Wolf G.m.b.H. aus Zwickau i/Sa., ausgestattet mit identischem Ober- und Unterteil sowie einer separaten Marken-Nummer.

In diesem Jahr betrifft es das Modell 400 mit oberer Luftzufuhr, Runddocht, fünf Gestellstäben und Feuersteinzündung aus den frühen 30er Jahren. Der Typ 400 war bei den Benzinlampen schlechthin das Paradestück von Friemann & Wolf. Mit Inkrafttreten der neuen Bergverordnung am 1. Januar 1965 durften Benzinlampen untertage nur noch zur Feststellung von Sauerstoff gebraucht werden.

Mit der Feuersteinzündung wurde ein neues Kapitel in der Geschichte der Sicherheitslampen aufgeschlagen. Robert Seippel, der nach dem Tod des Seniorchefs 1906 die Firmenleitung übernommen hatte, erkannte bei einem zufälligen Zusammentreffen mit Dr. Karl Freiherr Auer von Welsbach, dem Erfinder des Gasglühstrumpfes und Begründer der Auer-Gesellschaft für Gasspür- und Rettungsgeräte, die Bedeutung einer weiteren Erfindung, die dieser „pyrophores Feuerzeug“ nannte.

Seippel erwarb eine Lizenz des Patentes für pyrophore Metall-Legierungen und stellte die neue Zündvorrichtung erstmals in seinem Jubiläumskatalog zum 50jährigen Bestehen der Firma im Jahre 1908 vor. Der Feuerstein bestand aus 70% Cerium und 30% Eisen. Cerium ist ein leicht entzündliches Metall von eisengrauer Farbe aus der Gruppe der seltenen Erden. 

In einem Gehäuse mit Antriebswelle ist ein gezahntes Reibrad untergebracht, gegen das der Feuerstein mit einer Feder gedrückt wird. Durch Drehen des Rädchens mit Hilfe der Antriebswelle wird eine Feder gespannt, die beim Überschreiten des Auslösepunktes das Reibrädchen zurückschnellen lässt. Dabei werden durch die scharfen Zähne des Rädchens feine Partikel vom Feuerstein abgerissen und durch die Reibenergie zur Zündung gebracht. 

Die neue Zünderart verursachte nach der ersten Euphorie Probleme, da die Entzündungstemperaturen bei etwa 150˚C lagen, die Drahtkörbe jedoch im Betrieb 180 bis 210˚C erreichten. Es konnte daher durchaus passieren, dass die beim Anreißen nicht entzündeten Cer-Eisen-Teilchen aufwirbelten und an den Körben verbrannten, so dass die Gefahr von Schlagwettern permanent bestand. In seltenen Fällen entzündete sich auch der Zündstift durch die Lampenflamme, der dann wie eine Wunderkerze abbrannte.

Es dauerte noch bis 1910, bevor der Konkurrent Carl Wolf (Friemann & Wolf, Zwickau i.Sa.), nach vielen Versuchen durch Zumischung von 1% seltener Erden die richtige Legierung mit einer Entzündungstemperatur von 330 bis 350˚C fand. 

Um allen möglichen Gefahren aus dem Weg zu gehen, bestimmte das Oberbergamt Dortmund in der neuen Bergverordnung vom 01. Januar 1911, dass alle Sicherheitslampen mit zwei Drahtkörben auszustatten seien. 

Mit tanzsportlichen Grüßen und einem herzlichen Glück Auf

Hermann Schäpers

(VTG-Pressesprecher)

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