Vorstand bleibt vorläufig im Amt

 

Eigentlich hätte heute die Mitgliederversammlung der VTG Grün-Gold stattfinden sollen. Auf der Tagesordnung standen so wichtige Punkte wie die Verabschiedung der neuformulierten Beitragsordnung und die Neuwahl des Vorstandes. Die Versammlung wurde vom Vorstand bereits  am 14. März abgesagt. Zu dem Zeitpunkt stellte sich noch die Frage, ob der Vorstand das darf und welche Konsequenzen das ggf. für die Vorstandsarbeit in den nächsten Monaten haben würde. Drei Tage später gab es nichts mehr zu diskutieren. Hier das Zitat von der Homepage des Vereins-, Informations-, Beratungs- und Schulungssystems (VIBSS) des Landessportbundes NRW:

„Mit Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in der derzeit aktuellen Fassung vom 17.03.2020 sind unter anderem folgende Angebote bzw. Einrichtungen zu schließen bzw. einzustellen: Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020. Aufgrund der mittlerweile durch das Robert-Koch-Instituts als "hoch" eingestufte Gefahr der Gesundheit für die Bevölkerung in Deutschland, dürften nunmehr auch Mitgliederversammlungen von dem Verbot betroffen sein.“

Auch in unserer Satzung - wie in vielen anderen Vereinssatzungen - ist festgelegt, dass die Mitgliederversammlung im 1. Quartal des Jahres stattfinden soll. Auch diese Frage wird auf der Seite des LSB NRW beantwortet:

„… Hierbei dürfte es sich lediglich um eine sogenannte Ordnungsvorschrift handeln. Eine Nichtbeachtung dürfte nicht dazu führen, dass Entscheidungen, die bei späteren Versammlungen getroffen werden, unwirksam oder nichtig wären. Diese würde ansonsten zu der absurden Situation führen, dass nach Ablauf der Frist keine ordentliche Mitgliederversammlung mehr abgehalten werden könnte, auf der wirksame Beschlüsse gefasst werden können. Die Vorschrift soll lediglich den Vorstand anhalten, zeitnah zu Beginn des Jahres eine Versammlung abzuhalten.“

Quelle für die hier zitierten Textstellen:
https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=LSB+NRW+Newsletter+M%C3%A4rz+2020

Auf dieser Seite werden auch andere Fragen im Zusammenhang mit Trainings- und Wettkampfausfall beantwortet. Es lohnt sich, dort ein bisschen herumzustöbern.

Was geschieht nun mit dem Vorstand? Diese Frage ist eindeutig in unserer Satzung geregelt; dort heißt es im § 11, Abs. 5: „Die Mitglieder des Vorstandes bleiben bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt, gleichgültig, ob diese Wahl mehr oder weniger als 2 Jahre nach Beginn der Amtszeit stattfindet.“

Der Vorstand arbeitet also unter erschwerten Bedingungen weiter. Sich nicht treffen zu können, um Fragen der Mitglieder oder der Vorstandskolleginnen/-kollegen zu erörtern, ist mehr als hinderlich – da doch gerade in dieser Krisenzeit häufiger Meinungsaustausch notwendig wäre. Emails oder Telefonate sind nur ein mäßiger Ersatz für die direkte Diskussion, zumal dabei ein wichtiger Teil der Kommunikation auf der Strecke bleibt: die Körpersprache. Ein Augenrollen, ein zustimmendes Lächeln, ein Stirnrunzeln oder heftiges Nicken in der gemeinschaftlichen Sitzung ersetzen manch langen und zeitintensiven Email-Dialog. Wir können die Situation nicht ändern, werden aber weiterhin alles tun, um den Verein unbeschadet durch die Krise zu führen. Wenn das überstanden ist, sehen wir weiter. Bleiben Sie gesund.

Text: Udo Peters

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