Zurzeit noch keine Lockerung des Kontaktverbotes für Sportvereine

 

Nachdem die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer am 15. April die aktuelle Pandemie-Lage beurteilt und erste Schritte der Lockerung der strikten Regelungen beschlossen haben, wurde die bestehende Verordnung angepasst. Hier der Wortlaut der Passage, die den Sportbetrieb – und damit auch unser Vereinsleben – betrifft:

Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 16. April 2020

§ 3 Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten

(3) Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. …

Der Vorstand wird auch weiterhin die zukünftigen politischen Entscheidungen sehr genau verfolgen. Zudem steht der 1. Vorsitzende Helmut Lenk im intensiven Austausch mit den regionalen und überregionalen Verbänden sowie der Stadtverwaltung. Über Neuentwicklungen wird der Vorstand die VTG-Mitglieder umgehend informieren und Regelungen zeitnah umsetzen, die es uns ermöglichen, das Training und unseren geliebten Tanzsport wieder durchzuführen.

Text: Udo Peters

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