„Nicht-kontaktfreies“ Paartanz-Training ist wieder erlaubt

 

Nun gibt es also weitere Lockerungen – die ab heute gültige Corona-Schutzverordnung macht’s möglich. Die Verordnung lässt aber auch Raum für Interpretationen. Gepaart mit dem Hinweis, dass „die Verantwortung für Inhalt und Umsetzung der [Hygiene- und Infektionsschutz-] Konzepte die für die Einrichtung bzw. das Angebot verantwortlichen Personen [tragen]“, führt dieser Mangel an konkreten Vorgaben einerseits zu lebhaften Diskussionen in den Tanzkreisen und andererseits zur Verunsicherung im Vorstand.

Unabhängig davon gibt die Corona-Schutzverordnung lediglich einen Rahmen vor. Konkret umgesetzt wird die Verordnung von den lokalen Behörden, d.h. bei uns von der Stadt Recklinghausen. Wegen des „gelungenen Timings“ der Verordnungsveröffentlichung – wir erinnern uns: Donnerstag war ein Feiertag – war es unmöglich, alle Absprachen zwischen den zuständigen Stellen auf Stadt- und Kreisebene sowie mit dem VTG-Vorstand noch vor dem 15.06. abzuschließen.

Ungeachtet dessen ist Folgendes wohl unbestritten und inzwischen auch von der Sportverwaltung der Stadt Recklinghausen bestätigt: Das Tanztraining der Paare (Ehepaare - Lebenspartner - zwei häusliche Gemeinschaften) kann wieder in der gewohnten Tanzhaltung stattfinden. Wenn die Paare dann noch den weiterhin geforderten Abstand untereinander sicherstellen, die maximal zulässige Personenzahl in einem Saal berücksichtigen und die anderen, bereits gültigen Vorgaben der VTG-Hygiene- und Verhaltensregeln einhalten, machen die Paare und der Vorstand nichts falsch.

Allen, die sich auf diesen Tag gefreut haben, wünschen wir (der Verfasser dieser Zeilen im Namen des Vorstandes) viel Spaß beim Training!

Text: Udo Peters

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