Liebe Mitglieder der VTG,

liebe Trainerinnen und Trainer der VTG,

das Land NRW hat am 23.12.2021 eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) veröffentlicht, die ohne Vorankündigung unerwartet eingestellt worden ist und uns völlig überrascht hat. Sie gilt

ab Dienstag, dem 28.12.2021.

Dadurch ergeben sich für das Training im Clubhaus rechtlich verschärfte Zugangsvoraussetzungen.

Nach § 4 Absatz (3) Satz 1 und § 4 Absatz (3) Ziffer 1 darf

die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum“

nur noch von

„immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von    § 2 Absatz 8a Satz 1 verfügen“.

Für alle Trainingsformen gilt danach verpflichtend die sogenannt 2G-Plus Regel:

·         Alle Teilnehmer sind immunisiert.

·         Alle Teilnehmer haben einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden, bestätigten Negativtest (Schnelltest) oder einen höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test.

Diese neuen Regelugen gelten für das freie Training und das Gruppentraining in den Tanzkreisen.

Sichergestellt wird die Kontrolle der Zugangsbeschränkungen wie folgt:

·         Beim Training in den Tanzkreisen und bei Privatstunden kontrollieren die Trainer*innen die Immunisierung und die Negativtestung. Die Gruppensprecher*innen werden gebeten, die Trainer*innen bei der Kontrolle zu unterstützen.

·         Am freien Training dürfen nur Mitglieder teilnehmen, die sich mit der Verpflichtungserklärung verpflichtet haben, die aktuellen Voraussetzungen in der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW für die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) zu erfüllen.

Die Immunisierungsbescheinigung und der Nachweis des Negativtests sind immer mitzuführen.

Für Trainer*innen und ehrenamtlich eingesetzte Vereinsmitglieder gelten Sonderregelungen, bei diesem Personenkreis reichen die Immunisierungsbescheinigung oder ein bestätigter Negativtest.

Im Kinder- und Jugendbereich findet bis zum 9.1.2021 kein Training statt.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung kann von der Homepage der Landesregierung NRW heruntergeladen werden:

https://www.land.nrw/media/25699/download

Wir hätten ja gern am heutigen Tage schönere Nachrichten verbreitet.

Wir sollten es trotzdem positiv sehen, denn mit der Einhaltung der oben beschriebenen Regeln ist zumindest vorläufig das Training im Clubhaus weiter möglich.

In diesem Sinne wünschen wir allen Mitgliedern der VTG und unseren Trainerinnen und Trainern ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute zum neuen Jahr.

 

Für den Vorstand

Helmut Lenk (1.Vorsitzender)
Herbert Vich (2.Vorsitzender)
Heinz Kersting (1.Schriftführer)

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